Cybersecurity-Richtlinie : NIS2: Die Deadline-Junkies sind unter uns

Für den durchaus möglichen Fall, dass Sie das Thema NIS2 bisher aus Ihrer Wahrnehmung ausblenden konnten, darf ich Ihnen sagen: Sie gehören zur schweigenden Mehrheit! Aber weil Sie schon mal da sind und mitlesen, eine kurze, unvollständige Zusammenfassung worum es geht.

  • NIS2 ist die EU-Richtlinie vom 14. Dezember 2022 über „Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union“.
  • NIS2 hat sich die Industrie gewünscht: Führende Wirtschaftskapitäne haben die Politik darum gebeten, ihnen doch endlich passende Vorschriften zu machen. Weil wenn jeder für sich das Rad der Cybersicherheit neu erfindet, ist das teurer und fehleranfälliger wie wenn kompetente Stellen sinnvolle Richtlinien ausgeben.
  • NIS2 identifiziert die OT als wesentliches Einfallstor für Cyberangriffe. Denn: Je älter und je heterogener ein System ist, desto anfälliger ist es für Angriffe von außen.
  • NIS2 verpflichtet wesentlich mehr Unternehmen als bisher, zum Schutze der Volkswirtschaft Maßnahmen zur Absicherung gegen Cyberangriffe zu treffen.
  • NIS2 tritt am 18. Oktober 2024 in Kraft, inklusive strengerer Durchsetzungsanforderungen und vereinheitlichter Sanktionsregelungen in allen EU-Mitgliedstaaten.

Wenn Sie auch zu den Deadline-Junkies in Sachen Cybersicherheit gehören, die erst handeln wenn die Frist abzulaufen droht: Jetzt wäre es Zeit zu agieren. Der Oktober kommt bald!

Infos dazu laufend hier auf www.autlook.at sowie in allen Printausgaben seit Ende 2022.

Klaus Paukovits
Klaus Paukovits, Chefredakteur AUTlook - © WEKA Industriemedien