Viele Unternehmen setzen private Standards bislang als zentrales Instrument ein, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen. Eine aktuelle Studie der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zeigt aber, dass sich diese Industriestandards nicht dafür eignen, die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen. Besonders frappierend seien die Ergebnisse im Bereich der Transparenz. Laut Germanwatch stellt kaum ein Standard ausreichend Informationen für Unternehmen bereit, damit diese ihren Sorgfaltspflichten nachkommen können. Ein Teil scheint nicht einmal zu überprüfen, ob die gestellten Anforderungen tatsächlich umgesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass Scheinlösungen das EU-Lieferkettengesetz unterminieren.
Um die Arbeitsbedingungen seiner Lieferanten zu kennen und regelmäßig prüfen zu können, muss man sie alle im Blick haben. Und das gelingt am besten, in dem Unternehmen alle Prozesse entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette digitalisieren. So können sie die Lieferkettengesetze aus Deutschland, der EU und der Schweiz effektiv umsetzen. Anfang 2023 tritt das Deutsches Lieferkettengesetz bzw. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern in Kraft. Für Unternehmen, die nicht ausreichend vorbereitet sind, drohen rechtlicher und finanzieller Konsequenzen sowie Reputationsschäden und Haftung. Zudem will die deutsche Regierung das von der EU-Kommission vorgeschlagene Lieferkettengesetz unterstützen. Dieses geht über das deutsche Gesetz hinaus und sieht zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt strengere Regeln für Unternehmen und deren Lieferanten vor. Es steht viel auf dem Spiel und Unternehmen sollten sich mit der richtigen IT und Prozessen wappnen, um gut für die neuen Anforderungen gerüstet zu sein.