Österreichisches Parlament : Schramböck will Social-Credit-System vermeiden
Bei Mikrochips als Basistechnologie für zahlreiche Sektoren habe die EU nur einen Weltmarktanteil von etwa 10% und ist in hohem Maße von Lieferanten aus Drittländern abhängig. Mit dem vorliegenden "Chips-Act"-Vorschlag soll dieser Anteil bis 2030 auf 20% erhöht werden. Investitionen in Höhe von mehr als 43 Mrd. € sollen das Chip-Gesetz bis 2030 untermauern, ergänzt durch langfristige private Investitionen. Der Entwurf für das EU-Chip-Gesetz besteht aus drei Säulen: der Initiative "Chips for Europe", dem Rahmen zur Versorgungssicherheit und dem Notfallmechanismus.
Von österreichischer Seite werde der Vorschlag begrüßt, zumal Stärken europäischer Unternehmen in den Bereichen Design, Halbleiterherstellung oder Advanced Packaging gestärkt werden sollen. Allerdings sollte der Fokus auch auf den kurz- und mittelfristigen Bedarf der Industrie abstellen (z.B. Automotive und verarbeitende Industrie), so die Anmerkung.
KI-Paket soll Europa zum globalen Zentrum für vertrauenswürdige KI machen
Der Vorschlag der Kommission für ein KI-Paket ist eine Kombination aus dem weltweit ersten Rechtsrahmen für KI (KI-Verordnung) und einem neuen, mit den Mitgliedstaaten koordinierten Plan, die die Sicherheit und Grundrechte der Menschen und Unternehmen gewährleisten und gleichzeitig die KI-Verbreitung fördern sowie Investitionen und Innovationen im Bereich der KI in der gesamten EU verstärken sollen. Von österreichischer Seite wird die Schaffung eines europaweiten Rechtsrahmens für KI-Anwendungen generell begrüßt, damit nationale Insellösungen vermieden werden und mit einer gemeinschaftlichen Lösung zur KI-Regulierung die industrielle und technische Leistungsfähigkeit Europas gefördert wird.
Begrüßt wird auch der Ansatz einer risikobasierten Regulierung, der die Anforderungen an KI-Systeme an die vom jeweiligen KI-System ausgehenden Sicherheitsrisiken und möglichen Gefahren knüpft. Besonders positiv hervorzuheben sei, dass bei der Definition von Risiko ein neuer Ansatz gewählt wird, der die mögliche Verletzung von Grundrechten und ethischen Prinzipien berücksichtigt. Damit verfestige die EU einen menschenzentrierten Ansatz für KI, der auch auf nationaler Ebene verfolgt werde, hob Ministerin Schramböck hervor. Es gelte, hier Entwicklungen wie manche Überwachungssysteme, die sich etwa in China beispielsweise in Form von "Social Credits" entwickeln, zu vermeiden. Am vorliegenden Vorschlag werde noch zu arbeiten sein.