„Es wird viele freuen, dass die digitalen Betriebsanleitungen nun kommen, man hat sich jedoch eine Hintertür offen gelassen,“ urteilt Stockhammer. So werden werden künftig digitale Anleitungen zwar zulässig sein, allerdings sollen die Hersteller verpflichtet werden, den Kunden auf Nachfrage bis sechs Monate nach dem Kauf der Maschine eine vollständige Papierversion der Anleitung zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen sind auch digitale Konformitätserklärungen, die bis zehn Jahre nach Inbetriebnahme zugänglich gemacht werden müssen. Insofern sei hier ein beträchtlicher Mehraufwand für die Hersteller und Anwender zu befürchten.
Erstmals wird in der Maschinenverordnung auch die Verwendung von KI geregelt, die insbesondere in der Automatisierungstechnik zum Einsatz kommt. Die Risikobewertung und –Minderung müsse künftig Gefährdungen umfassen, die ganz oder teilweise auf die selbstbestimmten Eigenschaften der Anlagen zurückzuführen sind. Die notwendigen Maßnahmen bemessen sich am Risiko der KI-Systeme.
Bei geringem Risiko sind nur wenige Transparenzpflichten vorgesehen. Hochrisikosysteme werden hingegen hohe Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht stellen. Stockhammer verweist hier auf die KI-Verordnung, die derzeit verhandelt wird und die Grundlage für die Auflagen liefern wird. Klar ist jetzt schon, dass die Zertifizierung von Hochrisikosystemen nur durch externe Prüfer durchgeführt werden dürfen.