Kriminelle Machenschaften rund um den EU-Abfall
Eine Überprüfung des Europäischen Rechnungshofs hat die kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich illegaler Verbringungen, aufgezeigt. Er verwies auf unzählige illegale Deponien für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Gebieten wie Wäldern, Industriegebieten und landwirtschaftlichen Flächen, sowie auf Recyclingunternehmen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die "erhebliche Mengen" von Altgeräten horten.
Einem Bericht von BlockWaste, einem europäischen Projekt zum illegalen Abfallhandel, zufolge wurden zwischen 2010 und 2014 schätzungsweise 33 Prozent der in der EU anfallenden gefährlichen Abfälle, zu denen auch gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören, nicht als behandelt registriert, so der ERH.
China ist das größte Bestimmungsland für Elektroschrott, der aus Nordamerika und Europa exportiert wird. Es landen rund 80 Prozent des gesamten weltweiten Elektroschrotts in Asien, wobei rund 90 Prozent nach China verschifft werden. Trotz der Tatsache, dass die Einfuhr von Elektroschrott nach China seit dem Jahr 2000 offiziell verboten ist, schätz UNODC, dass jährlich rund 8 Millionen Tonnen Elektroschrott jedes Jahr illegal nach China exportiert werden. Rumänien und Polen gehören zu den Zieldestinationen der Abfallkriminalität innerhalb der EU. Nun soll im Zuge des Green Deals die Ausfuhr von Elektroschrott, Plastikverpackungen und Textilmüll strenger reguliert werden. Eine wesentliche Maßnahme dafür ist der digitale Produktpass, mit dem die Transportwege von Produkten nachvollziehbar gemacht werden sollen und die illegale Ausfuhr unterbunden werden soll.
Mit der überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen setzt die Kommission die Ziele der Kreislaufwirtschaft und der Vermeidung von Umweltverschmutzung um, indem sie strengere Regeln für die Ausfuhr von Abfällen, ein effizienteres System für den Umlauf von Abfällen als Ressource und ein entschlossenes Vorgehen gegen den Abfallhandel vorschlägt. Die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-OECD-Länder wird eingeschränkt und nur dann erlaubt, wenn die Drittländer bereit sind, bestimmte Abfälle aufzunehmen, und in der Lage sind, diese nachhaltig zu bewirtschaften. Die Verbringung von Abfällen in OECD-Länder wird überwacht und kann ausgesetzt werden, wenn sie im Bestimmungsland ernsthafte Umweltprobleme verursacht. Der Vorschlag sieht vor, dass alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU exportieren, sicherstellen müssen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle erhalten, einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden, die zeigt, dass sie diese Abfälle auf umweltverträgliche Weise behandeln.