Kreislaufwirtschaft : Der digitale Produktpass der EU: Greenwashing oder sinnvolle Maßnahme?

Digitaler Produktpass

Laut Plänen der EU-Kommission ist eine Kreislaufwirtschaft entscheidend, um die europäische Wirtschaft grüner und widerstandsfähiger zu machen. Sie trage dazu bei, dass Produkte und Materialien so lange wie möglich genutzt werden können, reduziere Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung und Abfall und schaffe gleichzeitig neue Arbeitsplätze und Geschäftsmodelle. Die Pandemie aber auch Russlands Krieg gegen die Ukraine haben in den EU-Machtzentren dazu geführt, dass man die Anfälligkeit globaler Lieferketten und den Umgang mit Ressourcen umdenkt. Resilienz, Nachhaltigkeit, Verantwortung – klingt nach Bullshitbingo, ist es aber nicht, wenn man sich den Entwurf der Kommission durchliest, der Ende März 2022 präsentiert wurde und schon bald in konkreten Maßnahmen münden wird.

Im Rahmen der Vorstellung der Sustainable Products Initiative (SPI) wurde auch die Einführung eines Digitalen Produktpasses nun erstmal konkret definiert. Bevor wir uns mit den Details dieser Maßnahme auseinandersetzen, schauen wir uns das geplante Maßnahmenpaket, mit dem die EU Standards für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft etablieren will, genauer an.

Die Maßnahmenpakete der Initiative für nachhaltige Produkte

Die Initiative für nachhaltige Produkte (SPI) fällt unter den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) der Europäischen Kommission - ein wichtiger Baustein des europäischen Green Deals - und ist eine Rahmenverordnung, die aus einer Reihe von Rechtsakten besteht und die Kreislauffähigkeit des EU-Binnenmarktes fördern soll.


1
Mindestanforderungen an das Ökodesign für alle ressourcenintensiven Produktgruppen

2
Einführung des digitalen Produktpasses

3
Verbot der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter

4
Umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen

5
Vorgaben für den Anteil von Recyclingmaterialien in Produkten

6
Reduktion von Substanzen, die das Recycling erschweren

7
Finanzielle Anreize für Unternehmen wie Extended Producer Responsibility (EPR) mit Öko-Modulation von Gebühren

8
Stärkung von Überwachungsmechanismen

9
Einrichtung von nationalen „Circular Business Hubs“


Der SPI soll einen entscheidenden Wandel bewirken. Im Gegensatz zu herkömmlichen Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft, die sich auf die End-of-Life-Phase konzentrieren (z. B. Rückführung von Produkten in die Lieferkette statt in die Mülldeponie), zielt der SPI darauf ab, die Nachhaltigkeit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg einzubeziehen, beginnend mit der Designphase.

Aufbauend auf der Ökodesign-Richtlinie von 2009 wird der SPI die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit über energiebezogene Produkte hinaus auf eine ganze Reihe neuer Sektoren ausweiten. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Produkte auf dem EU-Markt nicht nur energieeffizient, sondern auch reparierbar, langlebig, recycelbar und frei von gefährlichen Chemikalien sind. Neben der Produktgestaltung wird die SPI auch die Einführung digitaler Produktpässe vorsehen, die Informationen über die Zusammensetzung jedes Produkts, einschließlich der materiellen und chemischen Eigenschaften, sowie Informationen über die Kreislauffähigkeit, wie z. B. Anleitungen für Wiederverwendungs- und Reparaturbetriebe, enthalten werden.

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Der Vorschlag für die Verordnung zum Nachlesen

Die Ausgangslage: Viel wertvoller Müll bleibt ungenutzt

Wie der Name schon sagt, werden die Produktpässe jedem Produkt zugewiesen (ähnlich wie individuelle, nationale Pässe) und liefern wichtige Daten über die Eigenschaften und die Herkunft eines Produkts - Daten, die für eine effektivere Wiederverwendung und/oder ein effektiveres Recycling in der Zukunft erforderlich sind. Der DPP wird es ermöglichen, produktbezogene Informationen elektronisch zu registrieren, zu verarbeiten und über Lieferkettennetze, Unternehmen, Behörden und Verbraucher hinweg auszutauschen.




Die Ziele des digitalen Produktpasses:

  • Begrenzung der Datenunterbrechung entlang der Lieferketten

  • Erleichterung des Austauschs von Daten und Produktinformationen und Ermöglichung interoperabler Daten

  • Förderung des Wirtschaftswachstums als Ergebnis der Möglichkeiten, die sich durch einen breiteren Zugang zu Daten über Produktverwendung, -herkunft und Merkmale der Lieferkette

  • Unterstützung der Verbraucher bei nachhaltigen Entscheidungen durch verbesserte Transparenz

Sammelrate von Elektroschrott im Zeitverlauf:


Immerhin: Daten von Eurostat zeigen, dass mehr als 87 Prozent der in der EU von 2012 bis 2018 gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte verwertet wurden und mehr als 80 Prozent recycelt wurden. Die Verwertung umfasst verschiedene Arten von Verfahren, darunter Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Verbrennung zur Energierückgewinnung.

Automobilindustrie mit hohen Anforderungen konfrontiert


Produktpass als Katalysator für ELV-Richtlinie:

Jedes Jahr erreichen Millionen von Fahrzeugen in Europa das Ende ihrer Lebensdauer. Wenn Altfahrzeuge nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, können sie Umweltprobleme verursachen, und der europäischen Wirtschaft gehen Millionen Tonnen an Material verloren. Durch den neuen digitalen Produktpass soll die Nachverfolgbarkeit sichergestellt werden, wodurch die Rückgewinnung der Rohstoffe erhöht werden soll.



Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal wird die erstmals im Jahr 2000 verabschiedete EU-Richtlinie nun neu aufgestellt werden. Seit der Verabschiedung der Richtlinie vor mehr als 20 Jahren hat sich die Fahrzeugproduktion erheblich verändert. In den letzten zwei Jahrzehnten wurden zunehmend neue Technologien und Komponenten wie Kunststoffe, Kohlenstofffasern, kritische Rohstoffe und Elektronik in Fahrzeugen verwendet. Das Vorhandensein solcher Materialien stellt eine besondere Herausforderung für die Verwertung und das Recycling von Altfahrzeugen dar. Auch die wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen auf dem EU-Markt dürfte den Altfahrzeugsektor vor erhebliche neue Herausforderungen stellen, was die Anpassung an neue Behandlungsverfahren angeht.

Kriminelle Machenschaften rund um den EU-Abfall


Eine Überprüfung des Europäischen Rechnungshofs hat die kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich illegaler Verbringungen, aufgezeigt. Er verwies auf unzählige illegale Deponien für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Gebieten wie Wäldern, Industriegebieten und landwirtschaftlichen Flächen, sowie auf Recyclingunternehmen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die "erhebliche Mengen" von Altgeräten horten.

Einem Bericht von BlockWaste, einem europäischen Projekt zum illegalen Abfallhandel, zufolge wurden zwischen 2010 und 2014 schätzungsweise 33 Prozent der in der EU anfallenden gefährlichen Abfälle, zu denen auch gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören, nicht als behandelt registriert, so der ERH.

China ist das größte Bestimmungsland für Elektroschrott, der aus Nordamerika und Europa exportiert wird. Es landen rund 80 Prozent des gesamten weltweiten Elektroschrotts in Asien, wobei rund 90 Prozent nach China verschifft werden. Trotz der Tatsache, dass die Einfuhr von Elektroschrott nach China seit dem Jahr 2000 offiziell verboten ist, schätz UNODC, dass jährlich rund 8 Millionen Tonnen Elektroschrott jedes Jahr illegal nach China exportiert werden. Rumänien und Polen gehören zu den Zieldestinationen der Abfallkriminalität innerhalb der EU. Nun soll im Zuge des Green Deals die Ausfuhr von Elektroschrott, Plastikverpackungen und Textilmüll strenger reguliert werden. Eine wesentliche Maßnahme dafür ist der digitale Produktpass, mit dem die Transportwege von Produkten nachvollziehbar gemacht werden sollen und die illegale Ausfuhr unterbunden werden soll.

Mit der überarbeiteten Verordnung über die Verbringung von Abfällen setzt die Kommission die Ziele der Kreislaufwirtschaft und der Vermeidung von Umweltverschmutzung um, indem sie strengere Regeln für die Ausfuhr von Abfällen, ein effizienteres System für den Umlauf von Abfällen als Ressource und ein entschlossenes Vorgehen gegen den Abfallhandel vorschlägt. Die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-OECD-Länder wird eingeschränkt und nur dann erlaubt, wenn die Drittländer bereit sind, bestimmte Abfälle aufzunehmen, und in der Lage sind, diese nachhaltig zu bewirtschaften. Die Verbringung von Abfällen in OECD-Länder wird überwacht und kann ausgesetzt werden, wenn sie im Bestimmungsland ernsthafte Umweltprobleme verursacht. Der Vorschlag sieht vor, dass alle EU-Unternehmen, die Abfälle in Länder außerhalb der EU exportieren, sicherstellen müssen, dass die Anlagen, die ihre Abfälle erhalten, einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden, die zeigt, dass sie diese Abfälle auf umweltverträgliche Weise behandeln.

Waste Traficking

Poland introduces registration system for waste transport

So soll der digitale Produktpass umgesetzt werden

Digitale Produktpässe enthalten die mit den Produkten verbundenen Informationen, um die Nachhaltigkeit effektiv zu verfolgen und zu verwalten. Wie zu erwarten, bedeutet dies, dass sie sich je nach Produkt stark unterscheiden werden. Batterien sind der Testfall, aber diese Anforderungen werden sich ausbreiten, wenn mehr Rechtsvorschriften zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette ins Spiel kommen und mehr Produktkategorien einbezogen werden.

Die Technologie zur Einführung eines effektiven digitalen Produktpasses ist bereits vorhanden, aber die Unternehmen bleiben skeptisch, bis die Machbarkeit im großen Maßstab nachgewiesen ist. Die Einführung eines digitalen Produktpasses wird Investitionen erfordern, aber wenn es effektiv gemacht wird, werden die Systeme mit wenig menschlichen Eingriffen laufen können.

Digitale Produktpässe sind keine eigenständige Initiative. Elemente der Rückverfolgbarkeit, der Überwachungskette und der Anforderungen an den Datenaustausch sind in einer Reihe von Verordnungen enthalten. Sie alle sind Teil der Pläne der Europäischen Union für den digitalen Übergang und die Datenräume, die den Zugang zu Daten harmonisieren und standardisieren sollen. So sind die digitalen Produktpässe in insgesamt fünf Verordnungen verankert.




Welche Informationen im digitalen Produktpass gespeichert werden sollen


Die technischen Anforderungen:

  • Der Produktpass ist über einen Datenträger mit einem eindeutigen Produktidentifikator verbunden.

  • Der Datenträger muss sich physisch auf dem Produkt, seiner Verpackung oder auf den dem Produkt beigefügten Unterlagen befinden.

  • Der Datenträger und der eindeutige Produktidentifikator müssen der Norm ("ISO/IEC") 15459:2015 entsprechen.

  • Alle im Produktpass enthaltenen Informationen müssen auf offenen Standards beruhen, in einem interoperablen Format entwickelt werden und maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein.

  • Die im Produktpass enthaltenen Informationen müssen sich auf das Produktmodell, die Charge oder den Artikel beziehen.

  • Der Zugang zu den im Produktpass enthaltenen Informationen wird im Einklang mit den in Artikel 10 festgelegten grundlegenden Anforderungen geregelt, und die spezifischen Zugangsrechte auf Produktgruppenebene werden in dem gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakt festgelegt.

KONTEXT

Nachhaltigkeit in der Industrie

Österreichische Standpunkte zum digitalen Produktpass

Bis 22. Juni 2022 hatten Interessensvertretungen und Behörden die Möglichkeit ihre Stellungnahmen zur aktuellsten Fassung der Initiative für nachhaltige Produkte Stellung zu beziehen. Insgesamt 197 Kommentare sind bei der EU-Kommission eingegangen, darunter auch die Stellungnahmen des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Wirtschaftskammer.

Umweltministerium fordert Umdenken bei Produktpass

Das Grundkonzept und die Ausgestaltung des Produktpasses sollten laut Ministerium überdacht und weiter präzisiert werden. Das Konzept des "Datenträgers" sei nicht ganz klar. "Der Begriff Datenträger scheint teilweise irreführend zu sein, da nach allgemeiner Definition ein Datenträger ein physisches Medium ist, das Daten enthält", so die Stellungnahme. Im ESPR-Vorschlag scheint der Begriff jedoch anders verwendet zu werden, z.B. für ein Strichcode-Symbol oder für einen "Datenträger zur automatischen Identifizierung". Die Bedeutung und Anwendbarkeit des "Datenträger"-Konzepts sollte laut Ministerium also weiter geklärt und bewertet werden.

Außerdem fordert das Umweltministerium mehr Transparenz: "Wir gehen davon aus, dass alle Produktinformationen, mit Ausnahme spezifischer Informationen für die Marktüberwachung, öffentlich sein könnten. In diesem Fall müssten die Lieferanten einen Passabschnitt mit allen Informationen für Käufer, Reparateure, Recycler usw. und einen Abschnitt mit vertraulichen Informationen für die Marktüberwachung bereitstellen. Dennoch ist es wichtig, dass die Informationen im Produktpass gut strukturiert sind und dass klar ist, für wen welche Informationen relevant sind. Es sollte vermieden werden, dass die Verbraucher mit Informationen überschüttet werden."

Wirtschaftskammer kritisiert bürokratischen Aufwand

Die Wirtschaftskammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den möglichen bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen, die mit dem digitalen Produktpass einhergehen: "Allerdings scheint es unwahrscheinlich, dass ein großes Tool, wie der DPP nicht zu einem deutlichen Mehraufwand führt. Auch wenn ein Schwerpunkt auf die Nutzung digitaler Medien gesetzt wird, muss in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden, dass Digitalisierung nicht automatisch rascher und effizienter heißt."

Außerdem fordert die Wirtschaftskammer, dass der DPP nicht dem geltenden Wettbewerbsrecht widersprechen soll und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll sichergestellt werden. Außerdem soll für die Unternehmen klar definiert werden, welche Anknüpfungspunkte innerhalb der Lieferkette von ihnen zu beobachten sind: "Einem einzelnen Unternehmen ist es nicht möglich, alleine für die Überwachung ganzer Lieferketten verantwortlich sein", so die Wirtschaftskammer.

Stellungnahmen

197 Kommentare zum Produktpass

FAQs: Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

Was soll mit dem digitalen Produktpass erzielt werden?

In einem digitalen Produktpass (DPP) sollen Hersteller deshalb künftig alle Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten eines Produkts dokumentieren. So können Verwertungsfirmen ausrangierte Geräte besser recyceln – und Kunden sich mithilfe der Informationen bewusster für nachhaltige Produkte entscheiden. Dadurch soll die Umweltbelastung reduziert werden, Umweltkriminalität unterbunden und eine Kreislaufwirtschaft errichtet werden.

Wann wird der digitale Produktpass eingeführt?

Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament laufen derzeit noch. Alle Punkte, die im Green Deal versammelt sind, sollen bis spätestens 2030 umgesetzt werden, es ist jedoch anzunehmen, dass der DPP schon früher kommt.

Welche Verantwortung tragen die Unternehmen bei der Umsetzung?

Der aktuelle Entwurf verpflichtet Unternehmen, sich damit zu beschäftigen, wo sie welche Materialien und Rohstoffe beziehen und unter welchen Bedingungen diese hergestellt werden. Ob es Ausnahmen für kleinere Unternehmen geben wir, ist noch unklar. Genauso fehlt noch eine konkrete Definition, wie die technische Umsetzung des Produktpasses ausfallen soll. .

Mit welchem bürokratischen Aufwand muss ich rechenen?

Klar ist: Die neuen Dokumentations- und Berichtspflichten werden einen Mehraufwand für Unternehmen bringen. Industrievertreter haben ihre Kritik über den bürokratischen Aufwand und die Hürden für kleinere Unternehmen kommuniziert. Ob das bei den Verhandlungen berücksichtigt wird, ist noch unklar.