EU-Datenhighway : Gaia-X veröffentlicht neue Regeln und Kriterienkatalog
"Das Regelwerk definiert im Wesentlichen übergeordnete Ziele zum Schutz des Gaia-X-Ökosystems, während die Kennzeichnungskriterien einen Schritt nach vorn bei der Festlegung spezifischer Kriterien darstellen, die zur Erreichung dieser Ziele im Hinblick auf eine bessere Governance und Interoperabilität überprüft werden müssen", so Francesco Bonfiglio, CEO von Gaia-X. "Die jüngste Veröffentlichung dieser beiden neuen Dokumente ist nach der Genehmigung durch den Vorstand am 11. April 2022 in Kraft getreten. Zusammen enthalten diese Dokumente die wichtigsten Anforderungen, die vom Trust Framework, dem technologischen Kern des Gaia-X-Konformitätsmechanismus, umgesetzt werden", fügte er hinzu.
Ausführlicher Kriterienkatalog
Das Regelwerk befasst sich mit Transparenz, Kontrolle, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Übertragbarkeit von Diensten, um einen vertrauenswürdigen Datenaustausch und Infrastrukturplattformen zu gewährleisten. "Das Regelwerk wurde entwickelt, um die Steuerung und Aufsicht über verschiedene Geschäftsbereiche zu gewährleisten, die dazu beitragen, die Vision von Gaia-X zur Skalierung, Digitalisierung und Bereitstellung neuer Dienste auf europäischer Ebene voranzutreiben", so Bert Verdonck.
In ähnlicher Weise wurde das Dokument mit den Kennzeichnungskriterien eingeführt, um Datenschutz, Transparenz, Sicherheit, Übertragbarkeit und Flexibilität des Ökosystems zu gewährleisten. In diesem Dokument wurden u. a. drei Stufen der Kennzeichnung, eine Reihe von Grundsätzen, Normen, die Selbstbewertung und Konformitätsbewertungsstellen eingeführt.
Die Kriterien für die Vergabe des Gaia-X-Gütesiegels umfassen die folgenden Kategorien: vertragliche Governance - mit vier rechtsverbindlichen Standards; Transparenz mit 14 Kriterien; Datenschutz mit 13 Kriterien; Sicherheit mit 20 Kriterien; Übertragbarkeit mit zwei Kriterien und europäische Kontrolle mit sechs Kriterien.
Dreistufensystem
Daher können außereuropäische Marktteilnehmer Dienste mit dem Gütesiegel 1 und dem Gütesiegel 2 anbieten, aber die Kriterien bedeuten, dass die außereuropäischen Marktteilnehmer nicht die Hauptanbieter des Dienstes mit dem Gütesiegel der Stufe 3 sein können, obwohl sie mit dem Hauptanbieter des Dienstes zusammenarbeiten können.
"Die regelmäßigen Aktualisierungen dieser Dokumente spiegeln das Engagement von Gaia-X wider, die höchsten Standards aufrechtzuerhalten und sich gleichzeitig auf seine Aufgabe zu konzentrieren, ein transparentes und offenes Ökosystem in Europa zu schaffen. Die drei Stufen der Gütesiegel ermöglichen es allen Akteuren, sich dem System anzuschließen, während Stufe 3 nur Akteuren offensteht, die von außereuropäischen Rechtsvorschriften unabhängig sind und ihre Daten innerhalb Europas verarbeiten", so Martine Gouriet.