Hygienekonzept : 2G-Regelung auf der SPS 2021
Als Grund für die angepassten Maßnahmen nennt die Bayrische Staatskanzlei „eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems“, da vor allem die Zahl der ungeimpften Coronapatienten mit schwerem Krankheitsverlauf zunimmt. Am 09.11. trat die rote Ampelphase in Kraft, was unter anderem bedeutet, dass Veranstaltungen nur noch unter Beachtung der 2G-Regelung durchgeführt werden dürfen. Dementsprechend ist ein Besuch der SPS auch nur für vollständig geimpfte und genesene Personen möglich – für diese entfallen allerdings Masken- und Abstandspflicht.
Unter der neuen Regelung gelten nur jene Personen als vollständig geimpft, die mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft sind. Eine Liste der entsprechenden Vakzine ist auf der Website der Europäischen Union zu finden.
Weitere Informationen zum Messebesuch finden Sie auf der Homepage der SPS.